Das Kleingedruckte
Reise- und Geschäftsbedingungen

 

Anmeldung und Vertragsabschluß
Zu den Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder- entsprechend seiner
Altersgruppe - anmelden. Die Anmeldung sollte auf dem Vordruck des
Veranstalters erfolgen. Bei minderjährigen Teilnehmern muss diese
von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Der Reisevertrag
ist dann zustande gekommen, wenn die bei uns eingegangene Anmeldung
schriftlich vom Veranstalter bestätigt worden ist. Maßgeblich für den
Inhalt des Teilnahmevertrages sind allein die Ausschreibungen, diese
Reise- und Geschäftsbedingungen sowie die schriftliche Anmeldebestätigung.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, solange sie vom Veranstalter nicht
schriftlich bestätigt worden sind.
Zahlungsbedingungen
Nach Empfang der schriftlichen Teilnahmebestätigung, die als Rechnung gilt,
ist eine Anzahlung in Höhe von 50,00 Euro zu leisten. Die Restzahlung ist
bis spätestens 2 Wochen vor Beginn der Freizeit auf das genannte Konto
einzuzahlen/ zu überweisen.
Dabei ist der Name und die entsprechende Freizeit anzugeben.

Rücktritt von der Reise
Ein Rücktritt kann jederzeit vor Beginn der Freizeit erfolgen, sollten jedoch
aus Gründen der Beweissicherung schriftlich beim Veranstalter erfolgen.
Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang einer Rücktrittserklärung
beim Veranstalter, erst dadurch wird der Rücktritt wirksam. Beim Rücktritt
eines/r Teilnehmer/in sind wir ab einem bestimmten Zeitpunkt berechtigt,
einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorbereitungen und unsere
Aufwendungen zu verlangen. Dies gilt auch, wenn der/die Teilnehmer/in - ohne
vom Vertrag zurückgetreten zu sein- die Reise nicht antritt. Dieser
Ersatzanspruch wird wie folgt pauschalisiert:
Rücktritt vom 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt 20% des Teilnehmerpreises,
vom 21. bis 11. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises,
vom 14. Tag an 50% des Reisepreises und  ab dem 10. Tag 80% des Reisepreises.
Mit Zustimmung des Veranstalters kann der/die Teilnehmer/in eine Ersatzperson
vorschlagen. Diese muss jedoch die gestellten Kriterien (z.B. entsprechende Alter)
erfüllen. Der Ersatzanspruch kann dann entfallen. Der Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

Rücktritt durch den Veranstalter
Wird die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der
Veranstalter berechtigt, die Freizeit bis zu vier Wochen vor Beginn abzusagen
Der gezahlte Reisepreis wird unverzüglich und in voller Höhe zurückerstattet.
Ersatzansprüche seitens des Teilnehmers an den Veranstalter entstehen nicht.
Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten,
wenn der/die Teilnehmer/in die Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig
stört oder sich verhält, dass die sofortige Vertragsauflösung gerechtfertigt
ist. Mehrkosten, die sich hieraus (z.B. Rücktransport) ergeben, trägt
der/die Teilnehmer/in bzw. der Erziehungsberechtigte.

Haftung
Die Haftung des Veranstalters ist beschränkt, soweit ein Schaden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird. Dies gilt auch,
wenn der Veranstalter für einen Beim Teilnehmer entstanden Schaden lediglich
aufgrund des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die Haftungsbegrenzung betrifft nicht Ansprüche aus unerlaubter Handlung
des/der Teilnehmers/in.

Versicherung
Der Veranstalter schließt zentral für alle Teilnehmer/innen eine Unfall-
Versicherung  ab. Sämtliche Schäden, die von Teilnehmern fahrlässig oder
vorsätzlich verursacht werden, müssen von diesen bzw. den Erziehungsberechtigten
selbst getragen werden. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird dringend
empfohlen.

Wirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die
vorliegenden Reisebedingungen.