Das Kleingedruckte
Reise- und
Geschäftsbedingungen
Anmeldung und Vertragsabschluß
Zu den Freizeiten kann sich grundsätzlich
jeder- entsprechend seiner
Altersgruppe - anmelden. Die Anmeldung sollte auf dem Vordruck des
Veranstalters erfolgen. Bei minderjährigen Teilnehmern muss diese
von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Der Reisevertrag
ist dann zustande gekommen, wenn die bei uns eingegangene Anmeldung
schriftlich vom Veranstalter bestätigt worden ist. Maßgeblich für den
Inhalt des Teilnahmevertrages sind allein die Ausschreibungen, diese
Reise- und Geschäftsbedingungen sowie die schriftliche
Anmeldebestätigung.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, solange sie vom Veranstalter
nicht
schriftlich bestätigt worden sind.
Zahlungsbedingungen
Nach Empfang der schriftlichen Teilnahmebestätigung, die als Rechnung
gilt,
ist eine Anzahlung in Höhe von 50,00 Euro zu leisten. Die Restzahlung
ist
bis spätestens 2 Wochen vor Beginn der Freizeit auf das genannte Konto
einzuzahlen/ zu überweisen.
Dabei ist der Name und die entsprechende Freizeit anzugeben.
Rücktritt von der Reise
Ein Rücktritt kann jederzeit vor Beginn der
Freizeit erfolgen, sollten jedoch
aus Gründen der Beweissicherung schriftlich beim Veranstalter erfolgen.
Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang einer
Rücktrittserklärung
beim Veranstalter, erst dadurch wird der Rücktritt wirksam. Beim
Rücktritt
eines/r Teilnehmer/in sind wir ab einem bestimmten Zeitpunkt berechtigt,
einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorbereitungen und
unsere
Aufwendungen zu verlangen. Dies gilt auch, wenn der/die Teilnehmer/in -
ohne
vom Vertrag zurückgetreten zu sein- die Reise nicht antritt. Dieser
Ersatzanspruch wird wie folgt pauschalisiert:
Rücktritt vom 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt 20% des
Teilnehmerpreises,
vom 21. bis 11. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises,
vom 14. Tag an 50% des Reisepreises und ab dem 10. Tag 80% des
Reisepreises.
Mit Zustimmung des Veranstalters kann der/die Teilnehmer/in eine
Ersatzperson
vorschlagen. Diese muss jedoch die gestellten Kriterien (z.B.
entsprechende Alter)
erfüllen. Der Ersatzanspruch kann dann entfallen. Der Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
Rücktritt durch den Veranstalter
Wird die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht, ist der
Veranstalter berechtigt, die Freizeit bis zu vier Wochen vor Beginn
abzusagen
Der gezahlte Reisepreis wird unverzüglich und in voller Höhe
zurückerstattet.
Ersatzansprüche seitens des Teilnehmers an den Veranstalter entstehen
nicht.
Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag
zurücktreten,
wenn der/die Teilnehmer/in die Reise ungeachtet einer Abmahnung
nachhaltig
stört oder sich verhält, dass die sofortige Vertragsauflösung
gerechtfertigt
ist. Mehrkosten, die sich hieraus (z.B. Rücktransport) ergeben, trägt
der/die Teilnehmer/in bzw. der Erziehungsberechtigte.
Haftung
Die Haftung des Veranstalters ist beschränkt,
soweit ein Schaden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird. Dies
gilt auch,
wenn der Veranstalter für einen Beim Teilnehmer entstanden Schaden
lediglich
aufgrund des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die Haftungsbegrenzung betrifft nicht Ansprüche aus unerlaubter Handlung
des/der Teilnehmers/in.
Versicherung
Der Veranstalter schließt zentral für alle
Teilnehmer/innen eine Unfall-
Versicherung ab. Sämtliche Schäden, die von Teilnehmern
fahrlässig oder
vorsätzlich verursacht werden, müssen von diesen bzw. den
Erziehungsberechtigten
selbst getragen werden. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung
wird dringend
empfohlen.
Wirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt
für die
vorliegenden Reisebedingungen.